Politik

Es sind Menschen, die das Zusammenleben und die Umgebung in den Gemeinden, im Kanton und auf Bundesebene nach ihren Vorstellungen, Ideen und Interessen gestalten. Dabei vertreten sie den Willen des Volkes, und damit das funktioniert, ist jede(r) einzelne gefragt.

Setzen auch Sie sich mit politischen Themen und Sachfragen kritisch auseinander. Nehmen Sie an öffentlichen Diskussionen teil. Sagen Sie, was Sie denken. So bilden Sie die Volksmeinung und so verhelfen Sie auch eigenen Anliegen zum Durchbruch - als Stimmberechtigte(r) an der Urne und in der Gemeindeversammlung oder darüber hinaus als aktives Mitglied einer politischen Partei.

Die Politlandschaft der Schweiz

Die öffentlichen Aufgaben werden in der Schweiz auf den drei Ebenen Bund, Kanton und Gemeinde erfüllt. Im Kanton Aargau besitzen die Gemeinden ein hohes Mass an Eigenständigkeit. Traditionellerweise gibt es in den meisten aargauischen Kommunen eine Einwohnergemeinde und eine Ortsbürgergemeinde.
 

Einwohnergemeinde: Für die meisten öffentlichen Aufgaben ist die Einwohnergemeinde zuständig. Sie kann sich für die Organisationsform mit Gemeindeversammlung oder mit Einwohnerrat (Parlament) entscheiden. Für die Stimmberechtigten in Herznach-Ueken besteht die Möglichkeit der direkten Einflussnahme an der Gemeindeversammlung, die als oberstes Organ über die wichtigsten Gemeindegeschäfte entscheidet.
 

Ortsbürgergemeinde: In den letzten Jahrzehnten hat die Ortsbürgergemeinde durch Verlagerung von Aufgaben zur Einwohnergemeinde an Bedeutung verloren. Sie wird aus allen in Herznach-Ueken wohnhaften Ortsbürgern gebildet und ist für den in ihrem Besitz befindlichen Wald zuständig. Die schwierige Lage der Forstwirtschaft hat aus finanziellen Gründen einige Ortsbürgergemeinden im Aargau zur Fusion mit der Einwohnergemeinde gezwungen. In Herznach-Ueken sind die Finanzverhältnisse der Ortsbürgergemeinde stabil.
 

Gemeinderat: Der Gemeinderat ist das Führungs- und Vollzugsorgan der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde. Er ist verpflichtet, die Verwaltung der Gemeinde zweckmässig und fortschrittlich zu organisieren. Der auf vier Jahre gewählte Gemeinderat trifft sich jede zweite Woche zu einer Sitzung, die im Gegensatz zur Gemeindeversammlung nicht öffentlich ist.
 

Kommissionen: Zur Entlastung des Gemeinderates sind für verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens Fachkommissionen tätig, die teilweise gesetzlich vorgeschrieben und vom Volk gewählt oder vom Gemeinderat eingesetzt sind. Der Volkswahl unterstehen die Finanzkommission von Einwohner- und Ortsbürgergemeinde, die Steuerkommission und das Wahlbüro. Alle anderen Kommissionen sind entsprechend den kommunalen Bedürfnissen vom Gemeinderat als ständige Kommissionen eingesetzt. Temporäre Kommissionen und Arbeitsgruppen begleiten befristete Aufgaben (z. B. Bauvorhaben) oder bereiten Grundlagen (z. B. Reglemente) vor.