Stephan Gemmet
Gemeindepräsident
Der Gemeinderat ist das oberste Führungs- und Vollzugsorgan der Einwohnergemeinde (Exekutive). Er wird für eine vierjährige Amtsdauer nach dem Majorzverfahren gewählt. Der Gemeinderat orientiert sich in seiner Arbeit – neben den gesetzlichen Vorgaben – an diversen Planungsinstrumenten der Gemeinde Herznach-Ueken.
Gemeinderat Herznach-Ueken
Schulstrasse 9
5027 Herznach
Gemäss § 37 des kantonalen Gemeindegesetzes ist der Gemeinderat zuständig für:
Die Gemeinderatssitzungen finden jeweils am Dienstag, in der Regel alle 14 Tage, um 19.00 Uhr statt.