Projekte
Wir sind eine Gemeinde in Bewegung. Hier finden Sie eine Übersicht zu den aktuellen Vorhaben.
Gemäss aktueller Nutzungsplanung der Gemeinde Herznach ist für das Gebiet Dorfeingang Nord eine Sondernutzungsplanpflicht festgelegt. Sondernutzungsplanpflicht oder Gestaltungsplanpflicht bedeutet, dass die Erschliessung und Bebauung der Gebiete näher definiert werden müssen. Erst wenn die Planung vorliegt und rechtskräftig ist, dürfen Baubewilligungen erteilt werden. Sondernutzungs- bzw. Gestaltungspläne werden durch den Gemeinderat beschlossen, nachdem vorgängig ein Mitwirkungs- und Auflageverfahren durchgeführt wurde. Der Regierungsrat genehmigt die Planungen.
Ein erster Entwurf der Planung wurde im Rahmen eines öffentlichen Mitwirkungsverfahrens aufgelegt. Es sind innert der Auflagefrist vom 11.06. bis 10.07.2019 keine Mitwirkungen eingegangen.
Die Arbeiten sind immer noch im Gang. Liegt der abschliessende kantonale Vorprüfungsbericht vor, erfolgt die öffentliche Auflage der Planung.
Die Gemeindeversammlung Herznach hat im September 2022 die Finanzierung des Gemeindeanteils für die Sanierung und Neugestaltung der K107, Teil Herznach innerorts, abgelehnt. Wie es weiter gehen wird bzw. welche Variante der Sanierung dereinst umgesetzt wird, ist in Diskussion. Die Gemeinde steht mit dem Kanton im Austausch. Dabei geht es einerseits um Projektanpassungen und anderseits um verkehrstechnische Fragestellungen. Die Gemeinden verfolgen unverändert das Hauptziel, den Transitschwerverkehr mit geeigneten Massnahmen von der Staffeleggtalroute reduzieren zu können. Im Juni 2023 hat die Coop, nach einem Gespräch mit Vertretern des Kantons, des Grossen Rates und der Gemeinde, zugesichert, auf Nachtfahrten zu verzichten. Die Projektanpassungen sind in Arbeit, sobald es Neuigkeiten gibt, wird informiert.
Der Projektstart für die Etappe Ueken innerorts ist ebenfalls erfolgt. Der Gemeinderat hat gefordert, dass die offenen Fragen rund um die Verkehrsbelastung und -sicherheit in beiden Ortsteilen einvernehmlich diskutiert und Lösungsansätze vorliegen müssen, bevor ein Finanzierungsentscheid erfolgt. Zudem sind u.a. die Gestaltung rund um das Gemeindehaus bzw. den Gewerbebetrieben auf der gegenüberliegenden Seite abzusprechen.
Das Projekt lag im Herbst 2025 öffentlich auf und die Einsprachefrist ist abgelaufen. Voraussichtlich werden Anfangs 2026 die Einspracheverhandlungen geführt. Projektstart ist ca. 2028.
Aufgrund des Strassenzustandes der Kantonsstrasse K 107 im Staffeleggtal drängen sich in den kommenden Jahren diverse Sanierungsmassnahmen auf. Die drei Gemeinden Densbüren, Herznach und Ueken haben in den Jahren 2012/2013 gemeinsam ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) erarbeitet. Eine Massnahme daraus betrifft die Belagssanierung ab Ausserortgrenze Ueken Richtung Frick bis vor den Autobahnknoten. Die Kosten für die Sanierung des Strassenabschnittes (Belagsanierung AO Ueken-Frick) gehen zulasten des Kantons. Die Bauarbeiten sollen 2024 beginnen.
Die Einwohnergemeindeversammlung Ueken hat den Verpflichtungskredit über CHF 188'400 für die kommunalen Massnahmen, welche im Zusammenhang mit der Belagssanierung K107 AO Ueken-Frick umzusetzen sind, am 25.11.2021 genehmigt.
Die Bauarbeiten zwischen Frick und Ueken haben begonnen. Voraussichtlich sollten diese im Sommer 2026 abgeschlossen sein.
Im Frühjahr 2022 hat die Umsetzungskommission eine Liegenschaftsstrategie in Auftrag gegeben. Ziel der Strategie ist es, Grundlagen für Entscheide, wie die gemeindeeigenen Gebäude und Landflächen verwendet werden sollen, zu erhalten. Erste Resultate hätten nach den Sommerferien 2022 vorliegen sollen. Leider ist der ursprünglich Beauftragte nicht mehr in der Lage, den Auftrag auszuführen. Unterlagen wurden bisher keine geliefert. Der Gemeinderat hat deshalb den Auftrag nochmals an einen anderen Dienstleister vergeben. Die Liegenschaftsstrategie ist in Arbeit und liegt im Spätherbst 2023 vor. Mit ersten Anträgen ist 2024 zu rechnen.
Die Grundlagen, d.h., der Unterhaltsbedarf der gemeindeeigenen Gebäude, liegen vor. Diese werden analysiert und fliessen in die Liegenschaftsstrategie ein. Parallel tauscht sich der Gemeinderat bis Ende August 2023 mit verschiedenen Anspruchsgruppen aus (Feuerwehr, Verwaltung, Arbeitsgruppe Mehrfachsporthalle, Vereine). Die Resultate aus diesen Gesprächen fliessen ebenfalls in die Strategie ein. Priorität hat das weitere Vorgehen in Sachen Mehrfachsporthalle. Ebenfalls müssen u.a. Vorschläge für die mittel- und langfristige Verwendung des Gemeindehauses Ueken und die Optimierung der Arbeitsplätze der Verwaltung bzw. der Sitzungsräume erarbeitet werden.
Die Gemeindeversammlung vom 07.06.2019 hat für eine Machbarkeitsstudie für ein neues Mehrzweckgebäude bzw. eine neue Sporthalle einen Planungskredit über CHF 25'000 genehmigt.
Die Resultate mit verschiedenen Varianten liegen vor und wurden in der kommunalen Arbeitsgruppe, im Ausschuss Fusionsprozess und im Gemeinderat diskutiert. Ergänzende Abklärungen mit dem Kanton haben ergeben, dass aus Gründen des Denkmalschutzes der bevorzugte Standort neben dem Sportplatz Herznach nicht bewilligungsfähig ist.
Das weitere Vorgehen wird im Rahmen der Liegenschaftsstrategie festgelegt.
Die Einwohnergemeindeversammlung Ueken hat im Juni 2022 den Verpflichtungskredit für die Erschliessung Schulstrasse (mit einem Teil Dorfstrasse) mit Änderungen genehmigt. Gegen den Beschluss ist Gemeindebeschwerde eingereicht worden. Die Beschwerde wurde abgewiesen, der Entscheid nicht weitergezogen und damit ist der Finanzierungsentscheid rechtskräftig.
Das Bauprojekt liegt vom 22.09. bis 23.10.2023 öffentlich auf. Der Gemeinderat wird nach Ablauf der Auflagefrist, in den nächsten Monaten, über die Bewilligung des Projektes, unter Berücksichtigung der Einwendungen, entscheiden. Mit dem Bau kann begonnen werden, sobald die Beitragspläne aufgelegen sind. Die Beitragspläne werden in den nächsten Monaten erstellt, berücksichtigt werden sollen wenn immer möglich die Erkenntnisse aus den Beratungen über die Erschliessungsfinanzierung.
Im Ortsteil Ueken sind verschiedene bauliche Massnahmen an den öffentlichen Entwässerungsleitungen umgesetzt worden, weitere werden gemäss Entscheid der Gemeindeversammlung vom 27. April 2023 folgen. Zudem hat die Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 ein Kredit für Massnahmen im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Generellen Entwässerungsplans (GEP) der zweiten Generation genehmigt.