Projekte
Wir sind eine Gemeinde in Bewegung. Hier finden Sie eine Übersicht zu den aktuellen Vorhaben.
Gegen das öffentlich aufgelegte Bauprojekt und den Beitragsplan sind Einwendungen bzw. Einsprachen eingegangen. Unter anderem haben eine recht grosse Zahl Einwender verlangt, dass die Strassenbreite auf einem Teil des Erschliessungsprojektes auf 4.80 m zu beschränken sei. Im Rahmen eines Vergleichs hat der Gemeinderat den betroffenen Anstössern ein Projekt mit der geforderten Strassenbreite von 4.80 m unterbreitet. Da nicht alle Anstösser mit dem Vergleichsvorschlag einverstanden waren, hat der Gemeinderat im Februar 2023 über alle Einwendungen entschieden. Der Gemeinderat will am Projekt, wie es ursprünglich öffentlich aufgelegen und der Gemeindeversammlung Herznach präsentiert wurde, festhalten. Die Projektunterlagen sind hier zu finden.
Die Einwohnergemeindeversammlung (EGV) der fusionierten Gemeinde vom 18.11.2022 hat das Erschliessungsfinanzierungsreglement zurückgewiesen. Die Rückweisung des hat folgende Konsequenzen:
- die bisherigen Reglemente der Gemeinden Ueken und Herznach bleiben in Kraft und sind anzuwenden;
- die in den Anhängen abgebildeten Anschluss- und Verbrauchsgebühren für Wasser und Abwasser bleiben über das Jahr 2022 hinaus in Kraft, d.h., die Ansätze in den beiden Ortsteilen bleiben unterschiedlich und entsprechen denjenigen des Jahres 2022;
- der Gemeinderat muss an der nächsten EGV eine neue Vorlage zur Abstimmung bringen.
Die Umsetzungskommission bzw. der Gemeinderat haben entschieden, wie folgt vorzugehen:
- Traktandierung einheitliche Verbrauchs- und Anschlussgebühren Wasser und Abwasser an der kommenden EGV vom 27.04.2023 ohne die übrigen Bestimmungen des Erschliessungsfinanzierungsreglements (insbesondere zu den Erschliessungsbeiträgen);
- Bildung einer Arbeitsgruppe;
- Bei Bedarf können externe Fachleute, bspw. Ingenieure und Juristen, beratend beigezogen werden.
Bis zum Vorliegen eines neuen Vorschlages für die Erschliessungsfinanzierung und die Erschliessungsplanung werden vorerst keine Erschliessungsbeiträge verrechnet. Die Beitragsplanverfahren selbst werden ohne Verzug und gestützt auf die geltenden Rechtsgrundlagen weitergeführt (Sonnhaldenstrasse Herznach, Chraibelstrasse Herznach, allenfalls Schulstrasse Ueken).
Sollten sich die Grundsätze der Kostenverlegung für die genannten Beitragspläne aufgrund von geänderten Grundlagen in einem neuen Reglement ändern und die Erschliessungsbeiträge geringer ausfallen, sind allfällig bereits (früher) verfügte Beiträge mit einem geeigneten Verfahren anzupassen.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit aufgenommen. Sobald erste Resultate vorliegen, wird informiert.
Gemäss aktueller Nutzungsplanung der Gemeinde Herznach ist für das Gebiet Dorfeingang Nord eine Sondernutzungsplanpflicht festgelegt. Sondernutzungsplanpflicht oder Gestaltungsplanpflicht bedeutet, dass die Erschliessung und Bebauung der Gebiete näher definiert werden müssen. Erst wenn die Planung vorliegt und rechtskräftig ist, dürfen Baubewilligungen erteilt werden. Sondernutzungs- bzw. Gestaltungspläne werden durch den Gemeinderat beschlossen, nachdem vorgängig ein Mitwirkungs- und Auflageverfahren durchgeführt wurde. Der Regierungsrat genehmigt die Planungen.
Ein erster Entwurf der Planung wurde im Rahmen eines öffentlichen Mitwirkungsverfahrens aufgelegt. Es sind innert der Auflagefrist vom 11.06. bis 10.07.2019 keine Mitwirkungen eingegangen.
Die Arbeiten sind immer noch im Gang. Liegt der abschliessende kantonale Vorprüfungsbericht vor, erfolgt die öffentliche Auflage der Planung.
Die Gemeindeversammlung Herznach hat im September 2022 die Finanzierung des Gemeindeanteils für die Sanierung und Neugestaltung der K107, Teil Herznach innerorts, abgelehnt. Wie es weiter gehen wird bzw. welche Variante der Sanierung dereinst umgesetzt wird, sind offene Fragen. Aktuell sind die Gemeinden des Staffeleggtals im Gespräch mit dem Kanton. Die Gemeinden verfolgen unverändert das Hauptziel, den Transitschwerverkehr mit geeigneten Massnahmen von der Staffeleggtalroute wegzubringen. Im Frühjahr 2023 folgt ein nächster Austausch mit den kantonalen Vertretern.
Der Projektstart für die Etappe Ueken innerorts ist ebenfalls erfolgt. Der Gemeinderat hat gefordert, dass die offenen Fragen rund um die Verkehrsbelastung und -sicherheit in beiden Ortsteilen einvernehmlich diskutiert und Lösungsansätze vorliegen müssen, bevor ein Finanzierungsentscheid erfolgt. Zudem sind u.a. die Gestaltung rund um das Gemeindehaus bzw. den Gewerbebetrieben auf der gegenüberliegenden Seite abzusprechen.
Aufgrund des Strassenzustandes der Kantonsstrasse K 107 im Staffeleggtal drängen sich in den kommenden Jahren diverse Sanierungsmassnahmen auf. Die drei Gemeinden Densbüren, Herznach und Ueken haben in den Jahren 2012/2013 gemeinsam ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) erarbeitet. Eine Massnahme daraus betrifft die Belagssanierung ab Ausserortgrenze Ueken Richtung Frick bis vor den Autobahnknoten. Die Kosten für die Sanierung des Strassenabschnittes (Belagsanierung AO Ueken-Frick) gehen zulasten des Kantons. Die Bauarbeiten sollen 2024 beginnen.
Die Einwohnergemeindeversammlung Ueken hat den Verpflichtungskredit über CHF 188'400 für die kommunalen Massnahmen, welche im Zusammenhang mit der Belagssanierung K107 AO Ueken-Frick umzusetzen sind, am 25.11.2021 genehmigt.
Im Frühjahr 2022 hat die Umsetzungskommission eine Liegenschaftsstrategie in Auftrag gegeben. Ziel der Strategie ist es, Grundlagen für Entscheide, wie die gemeindeeigenen Gebäude und Landflächen verwendet werden sollen, zu erhalten. Erste Resultate hätten nach den Sommerferien 2022 vorliegen sollen. Leider ist der ursprünglich Beauftragte nicht mehr in der Lage, den Auftrag auszuführen. Unterlagen wurden bisher keine geliefert. Der Gemeinderat hat deshalb den Auftrag nochmals an einen anderen Dienstleister vergeben.
Erste Resultate sollen bis im Frühjahr bzw. Frühsommer 2023 vorliegen. Priorität hat das weitere Vorgehen in Sachen Mehrfachsporthalle. Ebenfalls müssen u.a. Vorschläge für die mittel- und langfristige Verwendung des Gemeindehauses Ueken und die Optimierung der Arbeitsplätze der Verwaltung bzw. der Sitzungsräume erarbeitet werden.
Die Gemeindeversammlung vom 07.06.2019 hat für eine Machbarkeitsstudie für ein neues Mehrzweckgebäude bzw. eine neue Sporthalle einen Planungskredit über CHF 25'000 genehmigt.
Die Resultate mit verschiedenen Varianten liegen vor und wurden in der kommunalen Arbeitsgruppe, im Ausschuss Fusionsprozess und im Gemeinderat diskutiert. Ergänzende Abklärungen mit dem Kanton haben ergeben, dass aus Gründen des Denkmalschutzes der bevorzugte Standort neben dem Sportplatz Herznach nicht bewilligungsfähig ist.
Das weitere Vorgehen wird im Rahmen der Liegenschaftsstrategie festgelegt.
Die Umsetzungskommission hat auf Antrag der Elektrakommission entschieden, dass die Betriebsführung und die Administration ab 2024 neu extern eingekauft bzw. für diesen Schritt Offerten eingeholt werden sollen. Die Elektrakommission soll beibehalten werden und ein Delegierter, welche als Ansprechpartner eines externen Dienstleisters fungieren wird, eingesetzt. Die Submission ist im Gange. Die Gemeindeversammlung wird im Juni 2023 das letzte Wort zur Neuorganisation der Betriebsführung und Administration haben.
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 22.06.2022 hat der Sanierung der Fusswegverbindung Stigliweg – Bachbrücke – Oberdorfstrasse zugestimmt. Das Instandstellungsprojekt wird nach den Sommerferien 2023 umgesetzt. Die Verzögerungen sind der Arbeiten sind auf die Koordination mit Holzerei- und Bachverbauarbeiten zurückzuführen.
Die Projektunterlagen, welche aufgelegen sind, können hier heruntergeladen werden.
Die Einwohnergemeindeversammlung Ueken hat im Juni 2022 den Verpflichtungskredit für die Erschliessung Schulstrasse (mit einem Teil Dorfstrasse) genehmigt. Gegen den Beschluss ist Gemeindebeschwerde eingereicht worden. Der Schriftenwechsel ist abgeschlossen. Aktuell bleibt der Entscheid des Kantons über die Gemeindebeschwerde abzuwarten. Wird diese gutgeheissen, muss das Geschäft nochmals traktandiert werden, falls der Gemeinderat den Entscheid nicht weiterzieht. Wird sie abgelehnt, wird der Entscheid über den Verpflichtungskredit rechtskräftig, falls die Beschwerdeführer den Entscheid nicht weiterziehen. Sobald der Entscheid des Kantons vorliegt, informiert der Gemeinderat über das weitere Vorgehen.
Die Projektakten, welche an der Einwohnergemeindeversammlung Ueken aufgelegen sind, sind hier zu finden.
Am 01.01.2023 ist des Pilotprojektes für die schulergänzende Kinderbetreuung gestartet worden. Im Rahmen des Projektes soll eng mit dem Verein «die Tagesfamilie» zusammengearbeitet und ein Netz von Tagesfamilien, Nachmittagsbetreuung, Mittagsbetreuung und Schulferienbetreuung aufgebaut werden. Weiterführende Informationen sind hier zu finden. Das Pilotprojektes ist jährlich zu überprüfen. Die aktuelle Tagesstruktur im alten Schulhaus Herznach wird in reduziertem Umfang weitergeführt (Mittagstisch: Montag, Dienstag und Donnerstag).
Die Umsetzung des Fusionsprozesses ist wie im genehmigten Fusionsvertrag vorgesehen im Gange. Die Schule fusioniert auf das Schuljahr 2023/24. Der Kindergarten und die 1. und 2. Klasse werden in beiden Ortsteilen angeboten. Die 3. und 4. Klassen besuchen den Schulstandort im Ortsteil Herznach, die 5. und 6. Klasse den Standort im Ortsteil Ueken. Das Schulleiterbüro wurde bereits zusammengelegt und befindet sich am Schulstandort Ueken.
Hier folgen in Kürze ergänzende Informationen.
Gemäss Umfrage bei den Ortsbürgern über die Verwendung der freien Forstreserve soll u.a. ein Teil des Geldes für einen Vita-Parcous eingesetzt werden. Die Ortsbürgergemeindeversammlung Herznach vom 22.11.2019 hat den Verpflichtungskrediten für die Umsetzung des Vita-Parcours (CHF 87'400) und des Walderlebnispfades (CHF 30'500) im Gebiet "Sarbe" zugestimmt. Die Entscheide sind seit dem 03.01.2020 rechtskräftig.
Das Baugesuch für das Projekt ist öffentlich aufgelegen. Der Gemeinderat und der Kanton haben das Projekt im Gebiet «Sarbe» genehmigt. Gegen den Entscheid wurde Beschwerde erhoben, inzwischen hat der Regierungsrat entschieden und die Beschwerde abgewiesen. Der Entscheid ist rechtskräftig. Der Vita Parcours wird Ende Mai 2023 eingeweiht. Der Flyer wird in Kürze in alle Haushalte versendet. Die Posten für den Walderlebnispfad sind vorbereitet, dieser wird etwas später realisiert. Aktuelle Informationen finden sie unter dem Projekt "Walderlebnispfad".
Die Projektakten finden Sie hier.
Im Ortsteil Ueken sind verschiedene bauliche Massnahmen an den öffentlichen Entwässerungsleitungen umgesetzt worden, weitere werden folgen. Die Gemeinde wird hierzu in Kürze ergänzend informieren.
Die Wohnbaugenossenschaft Herznach-Ueken (WBG) hat ein Konzept für die Schaffung von Wohnraum (einschliesslich Wohnen im Alter) in der Liegenschaft Parz. Nr. 299, Herznach, ("Herde-Haus") erarbeitet. Die Kantonsarchäologie hat in einem Bericht zur bestehenden Liegenschaft festgestellt, dass dieses nicht (mehr) schützenswert ist. Im September 2021 wurde ein Voranfragegesuch publiziert, um verbindlich zu klären, ob eine Mehrfamilienhausüberbauung auf dem Grundstück möglich ist. Gestützt auf den inzwischen vorliegenden Entscheid klärt die WBG aktuell ab, ob und in welcher Form ein Projekt realisiert werden kann.