Gemeinde Herznach-Ueken, zur Startseite

Projekte

Wir sind eine Gemeinde in Bewegung. Hier finden Sie eine Übersicht zu den aktuellen Vorhaben.

 

Der Gemeinderat hat in Zusammenarbeit mit der Regionalpolizei oberes Fricktal und dem kantonalen Verkehrssicherheitsexperten verschiedene Massnahmen für den Schulweg von Herznach nach Ueken geprüft. Folgende Massnahmen werden bis zum Beginn des Schuljahres 2023/24 umgesetzt:

  • Rückschnitt von Bepflanzungen entlang des Schulweges in Absprache mit den betroffenen Grundeigentümern (Verbessern Sichtzonen);
  • Abzweigung Unterdorfstrasse (Herznach) - Uekerstrasse (Herznach): In der Einfahrt von der Unterdorfstrasse/Hauptstrasse in die Uekerstrasse in Richtung Ballon Müller wird mit einer geeigneten baulichen Massnahme versucht die Velofahrer so zu lenken, dass sie herankommende Fahrzeuge besser und schneller sehen und damit ihre Fahrweise anpassen können;
  • auf der ganzen Strecke werden mobile Hinweise gestellt (Triopane, Sicherheitsbaken), mobil deshalb, um eine Gewöhnung zu vermeiden;
  • Ortsverbindungsstrasse Uekerstrasse (Herznach) - Schulstrasse (Ueken): Die Ortsverbindungsstrasse befindet sich ausserhalb der Bauzone. Im Rahmen eines separaten Projektes wird versucht, die Strasse ausbauen zu können, um damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Gleichzeitig ist eine geeignete Beleuchtung zu prüfen. Das Projekt muss mit dem Kanton abgestimmt und von diesem genehmigt werden. Erste positive Rückmeldungen des Kantons liegen seit Herbst 2023 vor. Das Bauprojekt ist in Arbeit, dieses dürfte Ende November / Anfang Dezember 2023 vorliegen.

Die Massnahmen für die Schulwegsicherheit werden laufend überprüft und wo nötig, möglich und sinnvoll ergänzt.

Das Projekt wird ab November 2023 in Etappen realsiert. Die Arbeiten dauern ingesamt etwa ein Jahr. Die betroffenen Anstösser werden rechtzeitig kontaktiert.

Akten

Die Einwohnergemeindeversammlung (EGV) der fusionierten Gemeinde vom 18. November 2022 hat das Erschliessungsfinanzierungsreglement zurückgewiesen. Die Rückweisung des hat folgende Konsequenzen:

  • die bisherigen Reglemente der Gemeinden Ueken und Herznach bleiben in Kraft und sind anzuwenden;
  • die in den Anhängen abgebildeten Anschluss- und Verbrauchsgebühren für Wasser und Abwasser bleiben über das Jahr 2022 hinaus in Kraft, d.h., die Ansätze in den beiden Ortsteilen bleiben unterschiedlich und entsprechen denjenigen des Jahres 2022;
  • der Gemeinderat muss an der nächsten EGV eine neue Vorlage zur Abstimmung bringen.

Die Umsetzungskommission bzw. der Gemeinderat haben entschieden, wie folgt vorzugehen:

  • Traktandierung einheitliche Verbrauchs- und Anschlussgebühren Wasser und Abwasser ohne die übrigen Bestimmungen des Erschliessungsfinanzierungsreglements (insbesondere zu den Erschliessungsbeiträgen);
  • Bildung einer Arbeitsgruppe;
  • Bei Bedarf können externe Fachleute, bspw. Ingenieure und Juristen, beratend beigezogen werden.

Bis zum Vorliegen eines neuen Vorschlages für die Erschliessungsfinanzierung und die Erschliessungsplanung werden vorerst keine Erschliessungsbeiträge verrechnet. Die Beitragsplanverfahren selbst werden ohne Verzug und gestützt auf die geltenden Rechtsgrundlagen weitergeführt (Sonnhaldenstrasse Herznach, Chraibelstrasse Herznach, allenfalls Schulstrasse Ueken).

Sollten sich die Grundsätze der Kostenverlegung für die genannten Beitragspläne aufgrund von geänderten Grundlagen in einem neuen Reglement ändern und die Erschliessungsbeiträge geringer ausfallen, sind allfällig bereits (früher) verfügte Beiträge mit einem geeigneten Verfahren anzupassen.

Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit aufgenommen und sich inzwischen über die rechtliche Situation informiert. Die Diskussionen, welche "Spielregeln" für die Erschliessungsfinanzierung gelten sollen, sind immer noch im Gang. Sobald erste konkrete Resultate vorliegen, wird informiert.

Die Gemeindeversammlung vom 27. April 2023 hat der Vereinheitlichung der Wasser- und Abwassergebühren ab 2023 inzwischen rechtskräftig zugestimmt (Anschluss- und Verbrauchsgebühren).

 

Gemäss aktueller Nutzungsplanung der Gemeinde Herznach  ist für das Gebiet Dorfeingang Nord eine Sondernutzungsplanpflicht festgelegt. Sondernutzungsplanpflicht oder Gestaltungsplanpflicht bedeutet, dass die Erschliessung und Bebauung der Gebiete näher definiert werden müssen. Erst wenn die Planung vorliegt und rechtskräftig ist, dürfen Baubewilligungen erteilt werden. Sondernutzungs- bzw. Gestaltungspläne werden durch den Gemeinderat beschlossen, nachdem vorgängig ein Mitwirkungs- und Auflageverfahren durchgeführt wurde. Der Regierungsrat genehmigt die Planungen.

Ein erster Entwurf der Planung wurde im Rahmen eines öffentlichen Mitwirkungsverfahrens aufgelegt. Es sind innert der Auflagefrist vom 11.06. bis 10.07.2019 keine Mitwirkungen eingegangen.

Die Arbeiten sind immer noch im Gang. Liegt der abschliessende kantonale Vorprüfungsbericht vor, erfolgt die öffentliche Auflage der Planung.

Die Gemeindeversammlung Herznach hat im September 2022 die Finanzierung des Gemeindeanteils für die Sanierung und Neugestaltung der K107, Teil Herznach innerorts, abgelehnt. Wie es weiter gehen wird bzw. welche Variante der Sanierung dereinst umgesetzt wird, ist in Diskussion. Die Gemeinde steht mit dem Kanton im Austausch.  Dabei geht es einerseits um Projektanpassungen und anderseits um verkehrstechnische Fragestellungen. Die Gemeinden verfolgen unverändert das Hauptziel, den Transitschwerverkehr mit geeigneten Massnahmen von der Staffeleggtalroute reduzieren zu können. Im Juni 2023 hat die Coop, nach einem Gespräch mit Vertretern des Kantons, des Grossen Rates und der Gemeinde, zugesichert, auf Nachtfahrten zu verzichten. Die Projektanpassungen sind in Arbeit, sobald es Neuigkeiten gibt, wird informiert.

Der Projektstart für die Etappe Ueken innerorts ist ebenfalls erfolgt. Der Gemeinderat hat gefordert, dass die offenen Fragen rund um die Verkehrsbelastung und -sicherheit in beiden Ortsteilen einvernehmlich diskutiert und Lösungsansätze vorliegen müssen, bevor ein Finanzierungsentscheid erfolgt. Zudem sind u.a. die Gestaltung rund um das Gemeindehaus bzw. den Gewerbebetrieben auf der gegenüberliegenden Seite abzusprechen.

Aufgrund des Strassenzustandes der Kantonsstrasse K 107 im Staffeleggtal drängen sich in den kommenden Jahren diverse Sanierungsmassnahmen auf. Die drei Gemeinden Densbüren, Herznach und Ueken haben in den Jahren 2012/2013 gemeinsam ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) erarbeitet. Eine Massnahme daraus betrifft die Belagssanierung ab Ausserortgrenze Ueken Richtung Frick bis vor den Autobahnknoten. Die Kosten für die Sanierung des Strassenabschnittes (Belagsanierung AO Ueken-Frick) gehen zulasten des Kantons. Die Bauarbeiten sollen 2024 beginnen.

Die Einwohnergemeindeversammlung Ueken hat den Verpflichtungskredit über CHF 188'400 für die kommunalen Massnahmen, welche im Zusammenhang mit der Belagssanierung K107 AO Ueken-Frick umzusetzen sind, am 25.11.2021 genehmigt.

Akten

Im Frühjahr 2022 hat die Umsetzungskommission eine Liegenschaftsstrategie in Auftrag gegeben. Ziel der Strategie ist es, Grundlagen für Entscheide, wie die gemeindeeigenen Gebäude und Landflächen verwendet werden sollen, zu erhalten. Erste Resultate hätten nach den Sommerferien 2022 vorliegen sollen. Leider ist der ursprünglich Beauftragte nicht mehr in der Lage, den Auftrag auszuführen. Unterlagen wurden bisher keine geliefert. Der Gemeinderat hat deshalb den Auftrag nochmals an einen anderen Dienstleister vergeben. Die Liegenschaftsstrategie ist in Arbeit und liegt im Spätherbst 2023 vor. Mit ersten Anträgen ist 2024 zu rechnen.

Die Grundlagen, d.h., der Unterhaltsbedarf der gemeindeeigenen Gebäude, liegen vor. Diese werden analysiert und fliessen in die Liegenschaftsstrategie ein. Parallel tauscht sich der Gemeinderat bis Ende August 2023 mit verschiedenen Anspruchsgruppen aus (Feuerwehr, Verwaltung, Arbeitsgruppe Mehrfachsporthalle, Vereine).  Die Resultate aus diesen Gesprächen fliessen ebenfalls in die Strategie ein. Priorität hat das weitere Vorgehen in Sachen Mehrfachsporthalle. Ebenfalls müssen u.a. Vorschläge für die mittel- und langfristige Verwendung des Gemeindehauses Ueken und die Optimierung der Arbeitsplätze der Verwaltung bzw. der Sitzungsräume erarbeitet werden.

Die Gemeindeversammlung vom 07.06.2019 hat für eine Machbarkeitsstudie für ein neues Mehrzweckgebäude bzw. eine neue Sporthalle einen Planungskredit über CHF 25'000 genehmigt.

Die Resultate mit verschiedenen Varianten liegen vor und wurden in der kommunalen Arbeitsgruppe, im Ausschuss Fusionsprozess und im Gemeinderat diskutiert. Ergänzende Abklärungen mit dem Kanton haben ergeben, dass aus Gründen des Denkmalschutzes der bevorzugte Standort neben dem Sportplatz Herznach nicht bewilligungsfähig ist.

Das weitere Vorgehen wird im Rahmen der Liegenschaftsstrategie festgelegt.

Die Gemeindeversammlung hat am 22. Juni 2023 die Auslagerung der Betriebs- und Geschäftsführung für die Elektra Ueken genehmigt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Die AEW Energie AG wird ab 1. Januar 2024 für die Betriebs- und Geschäftsführung verantwortlich sein. Die notwendigen Arbeiten sind im Gange.

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2022 hat der Sanierung der Fusswegverbindung Stigliweg – Bachbrücke – Oberdorfstrasse zugestimmt. Das Instandstellungsprojekt wird nach den Sommerferien 2023 umgesetzt. Die Verzögerungen sind der Arbeiten sind auf die Koordination mit Holzerei- und Bachverbauarbeiten zurückzuführen.

Projektunterlagen (Technischer Bericht)

Ausführungsplan

Die Einwohnergemeindeversammlung Ueken hat im Juni 2022 den Verpflichtungskredit für die Erschliessung Schulstrasse (mit einem Teil Dorfstrasse) mit Änderungen genehmigt. Gegen den Beschluss ist Gemeindebeschwerde eingereicht worden. Die Beschwerde wurde abgewiesen, der Entscheid nicht weitergezogen und damit ist der Finanzierungsentscheid rechtskräftig.

Das Bauprojekt liegt vom 22.09. bis 23.10.2023 öffentlich auf.  Der Gemeinderat wird nach Ablauf der Auflagefrist, in den nächsten Monaten, über die Bewilligung des Projektes, unter Berücksichtigung der Einwendungen, entscheiden. Mit dem Bau kann begonnen werden, sobald die Beitragspläne aufgelegen sind. Die Beitragspläne werden in den nächsten Monaten erstellt, berücksichtigt werden sollen wenn immer möglich die Erkenntnisse aus den Beratungen über die Erschliessungsfinanzierung.

Akten

Am 01.01.2023 ist des Pilotprojektes für die schulergänzende Kinderbetreuung gestartet worden. Im Rahmen des Projektes soll eng mit dem Verein «die Tagesfamilie» zusammengearbeitet und ein Netz von Tagesfamilien, Nachmittagsbetreuung, Mittagsbetreuung und Schulferienbetreuung aufgebaut werden. Weiterführende Informationen sind hier zu finden. Das Pilotprojektes ist jährlich zu überprüfen. Die aktuelle Tagesstruktur im alten Schulhaus Herznach wird in reduziertem Umfang weitergeführt (Mittagstisch: Montag, Dienstag und Donnerstag).

Die Umsetzung des Fusionsprozesses ist wie im genehmigten Fusionsvertrag vorgesehen abgeschlossen. Die Schule hat auf das Schuljahr 2023/24 fusioniert. Der Kindergarten und  die 1. und 2. Klasse werden in beiden Ortsteilen angeboten. Die 3. und 4. Klassen besuchen den Schulstandort im Ortsteil Herznach, die 5. und 6. Klasse den Standort im Ortsteil Ueken. Das Schulleiterbüro ist zusammengelegt und befindet sich am Schulstandort Ueken.

Der Walderlebnispfad, für welchen die Ortsbürger/-innen Herznach einen Kredit genemigt haben, soll im Laufe der nächsten Monate auf bei verschiedenen Posten des Ende Mai 2023 fertiggestellten zurich vitaparcours entstehen.

Der Zurich vitaparcours ist fertiggestellt und konnte Ende Mai 2023 eingeweiht werden. Weitere Infos sind unter "Freizeit/Vitaparcours" zu finden.

 

Im Ortsteil Ueken sind verschiedene bauliche Massnahmen an den öffentlichen Entwässerungsleitungen umgesetzt worden, weitere werden gemäss Entscheid der Gemeindeversammlung vom 27. April 2023 folgen. Zudem hat die Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 ein Kredit für Massnahmen im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Generellen Entwässerungsplans (GEP) der zweiten Generation genehmigt.

Die Wohnbaugenossenschaft Herznach-Ueken (WBG) hat ein Konzept für die Schaffung von Wohnraum (einschliesslich Wohnen im Alter) in der Liegenschaft Parz. Nr. 299, Herznach, ("Herde-Haus") erarbeitet. Die Kantonsarchäologie hat in einem Bericht zur bestehenden Liegenschaft festgestellt, dass dieses nicht (mehr) schützenswert ist. Im September 2021 wurde ein Voranfragegesuch publiziert, um verbindlich zu klären, ob eine Mehrfamilienhausüberbauung auf dem Grundstück möglich ist. Gestützt auf den inzwischen vorliegenden Entscheid und in Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege hat die WBG ein neues Projekt erarbeitet. Das Projekt wurde den Genossenschaftern im April 2023 vorgestellt. Die Ortsbürgergemeindeversammlung und die Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 haben entschieden, sich mit maximal CHF 280'000 an der WBG zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt mit dem Einbringen des Grundstückes Nr. 299.  Die Beschlüsse sind rechtskräftig. Die Wohnbaugenossenschaft hat inzwischen ein Baugesuch eingereicht, welches öffentlich aufgelegen ist. Sobald der finale kantonale Entscheid vorliegt, kann über die kommunale Baubewilligung entschieden werden.