Amtliche Publikationen vom 06.04.2023

Amtliche Publikationen vom 06.04.2023

Pensionierung Nelly Schwarz
Am vergangenen Donnerstag ist Nelly Schwarz, Leiterin Finanzen Ueken, mit einer kleinen Feier verabschiedet worden. Sie wurde per Ende März 2023 pensioniert. Gemeinderat und -personal danken Nelly Schwarz ganz herzlich für ihren geleisteten Einsatz. Sie war ab Frühjahr 2016 für die Gemeinde Ueken und ab Anfang 2020 für die Gemeinden Herznach und Ueken sowie die neue Gemeinde Herznach-Ueken tätig. Wir wünschen für den kommenden Lebensabschnitt nur das Beste. Nelly wird auch in der aktuellen Dorfpost gebührend verabschiedet.

Leinenpflicht für Hunde
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hunderassen. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: „Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.“ Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften.

Hundetaxe
Die Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken wird die Rechnungen für die Hundetaxe 2023 Mitte Mai versenden. Falls jemand seinen Hund nicht mehr hält, bitten wir um eine kurze Mitteilung bis am 5. Mai 2023 (Telefon 062 867 80 80). Personen, welche erstmalig einen Hund anschaffen, müssen sich wie bisher auf der Gemeindekanzlei melden, damit die Registrierung als Hundehalter/in in der Hundedatenbank AMICUS in die Wege geleitet werden kann. Sie erhalten danach Benutzerdaten und Passwort für das Login. Die Hundetaxe beträgt weiterhin CHF 120 pro Hund.

Grundreinigung Schulhaus 1973 Herznach
In der Schulferien-Zeit vom 10. bis 21. April 2023 findet im Schulhaus 1973 die Grundreinigung statt. In dieser Zeit können die Räumlichkeiten nicht benützt werden.

Baugesuch
Gesuchsteller: Carina Siegwart, Suhr

Grundeigentümer: Gesuchsteller

Projektverfasser: Robert & Esslinger AG, Rickenbach

Bauvorhaben: Nachträgliche Genehmigung Remise

Ort: Löörenstrasse 1, Ueken, Parz. Nr. 2577

Öffentliche Auflage: 07.04. – 07.05.2023

Die Baugesuchakten können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken eingesehen werden (Schalteröffnungszeiten oder Voranmeldung). Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Herznach-Ueken, 5027 Herznach, zu richten.

Baugesuch
Gesuchsteller: Carina Siegwart, Suhr

Grundeigentümer: Gesuchsteller

Projektverfasser: Robert & Esslinger AG, Rickenbach

Bauvorhaben: Umnutzung Remise/Pferdestall, Einzäunung Vorplatz, Zelt, Heuraufe und Abstellplatz für Mistanhänger

Ort: Löörenstrasse 1, Ueken, Parz. Nr. 2577

Öffentliche Auflage: 07.04. – 07.05.2023

Die Baugesuchakten können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken eingesehen werden (Schalteröffnungszeiten oder Voranmeldung). Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Herznach-Ueken, 5027 Herznach, zu richten.

Öffnungszeiten über Ostern
Die Gemeindeverwaltung ist am Gründonnerstag, 6. April 2023, bis um 16.00 Uhr geöffnet. Am Karfreitag, 7. April 2023, und am Ostermontag, 10. April 2023, bleibt die Verwaltung geschlossen.

Kehrichtabfuhr Ostermontag
Am Ostermontag, 10. April 2023, wird kein Kehricht eingesammelt. Die Abfuhr fällt ersatzlos aus.

Stelleninserat Zivildienstleistende/r der Schule Herznach-Ueken
Die Schule Herznach-Ueken sucht per 01.08.2023 eine/n Zivildienstleistende/n mit einem Pensum von 100 %. Mehr Details zum Stelleninserat finden Sie auf der Homepage www.schule-herznach-ueken.ch/ueber-uns/jobs. Sind Sie interessiert? Dann senden Sie Ihre Bewerbung per Mail an schulleitung@schule-ueken.ch. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Rechnungsergebnis 2022 Einwohnergemeinde Herznach positiv
Der letzte Rechnungsabschluss der Einwohnergemeinde Herznach schliesst positiv ab. Nicht nur wegen der Zusammenschlusspauschale des Kantons von CHF 400'000 ist ein hoher Gewinn von rund CHF 805'600 erwirtschaftet worden. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von rund CHF 49’200. Im Vergleich zum Budget 2022 fällt der betriebliche Aufwand um rund CHF 190'000 oder 2.7 % höher aus. Ohne den ausserordentlichen Ertrag belaufen sich die Mehreinnahmen auf rund CHF 849’300 oder 12.3%. Die kumulierten Ergebnisse erhöhen sich auf rund CHF 10’090'000.

Verschiedene Unterhaltsarbeiten die zurückgestellt werden, bis dass die Liegenschaftsstrategie vorliegt sowie weiterer nicht getätigter Ausgaben führten zu Einsparungen im Vergleich zum Budget. Hingegen entstanden Mehrkosten bei der allgemeinen Verwaltung und der Schulleitung für die Umsetzung der Fusion und für die ausserordentlichen Gemeindeversammlungen. Die Flüchtlinge mit Schutzstatus S aus der Ukraine haben sich ebenfalls auf der Kostenseite ausgewirkt. Grösstenteils haben sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie günstiger entwickelt und allfällige Nachwirkungen waren in Herznach kaum spürbar. Die Steuererträge liegen insgesamt über den Erwartungen.

Aufgrund des guten Rechnungsergebnisses und der zurückhaltenden Investitionspolitik steigt das Nettovermögen auf einen sehr guten Wert von CHF 2’536 pro Einwohner (2021: CHF 2’197). Der Selbstfinanzierungsanteil von 236 % ist erneut sehr gut. Die Finanzkennzahlen im interkommunalen Vergleich sind für Herznach.

Die Gemeinde Herznach hat alle abgeschlossenen Projekte vor der Fusion an der letzten Gemeindeversammlung abgerechnet und bewilligen lassen. Der Finanzierungsüberschuss beträgt rund CHF 643’000, die Selbstfinanzierung rund CHF 1'115’000 (Ergebnis vor Abschreibungen, Einlagen/Entnahmen in bzw. aus Fonds und Eigenkapital).

Die Gemeindebetriebe (Wasser, Abwasser und Abfall) schliessen ebenfalls mit Finanzierungsüberschüssen ab. Dies ist auf die aktuell geringe Investitionstätigkeit und teilweise auf höhere Anschlussgebühren zurückzuführen. Demnächst stehen aber verschiedene Investitionen in die Werke an.

Rechnungsergebnis 2022 Einwohnergemeinde Ueken ebenfalls erfreulich
Der letzte Rechnungsabschluss der Einwohnergemeinde Ueken ist ebenfalls positiv. Auch für Ueken ist eine Zusammenschlusspauschale von CHF 400'000 ausgerichtet worden. Der Gewinn der Gemeinde Ueken beträgt rund CHF 641'000, budgetiert war ein Verlust von rund CHF 36'300. Im Vergleich zum Budget 2022 fällt der betriebliche Aufwand um rund CHF 75'000 oder 2.6 % höher aus. Ohne den ausserordentlichen Ertrag belaufen sich die Mehreinnahmen auf rund CHF 346’000 oder 12.5 %. Die kumulierten Ergebnisse erhöhen sich auf rund CHF 1’584'000.

Vorgezogene Anschaffungen im Vorjahr sowie eine Vielzahl nicht ausgeschöpfter Budgetpositionen führten zu Einsparungen im Vergleich zum Budget. Hingegen entstanden Mehrkosten bei der allgemeinen Verwaltung für die Umsetzung der Fusion sowie bei den Restkosten für ambulante und stationäre Pflege und bei der gesetzlichen Hilfe im Fürsorge- und Asylbereich. Grösstenteils haben sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie günstiger entwickelt und allfällige Nachwirkungen waren auch in Ueken kaum spürbar, sodass die Steuererträge insgesamt teilweise beachtlich über den Erwartungen liegen.

Aufgrund des guten Rechnungsergebnisses und der ausgebliebenen Investitionen konnte die Nettoschuld auf ein tragbares Mass von CHF 96 pro Einwohner (2021: CHF 998) gesenkt werden. Der Selbstfinanzierungsanteil von 25.36 % liegt über der Mindestmarke von 10 %. Die Gesamtbewertung der Finanzkennzahlen hat sich verbessert. Im interkommunalen Vergleich liegt Ueken im Mittelfeld.

Diverse Tiefbauarbeiten konnten abgeschlossen und die Kreditabrechnungen erstellt werden. Die Einwohnergemeinde weist ein positives Ergebnis der Investitionsrechnung auf. Der Finanzierungsüberschuss beträgt rund CHF 880’000, die Selbstfinanzierung rund CHF 907’000 (Ergebnis vor Abschreibungen, Einlagen/Entnahmen in bzw. aus Fonds und Eigenkapital).

Die Gemeindebetriebe (Wasser, Abwasser, Abfall und Elektrizität) schliessen ebenfalls mit Finanzierungsüberschüssen ab. Dies ist auf die aktuell geringe Investitionstätigkeit und teilweise auf höhere Anschlussgebühren zurückzuführen. Demnächst stehen verschiedene Investitionen in die Werke an.