Herznach-Ueken ist beim «Coop Gemeinde Duell» dabei! – Infoveranstaltung
Am Mittwoch, 09. April 2025 findet um 19.00 Uhr im Gemeindesaal eine Infoveranstaltung für die Bevölkerung statt.
Das «Coop Gemeinde Duell» fördert Bewegung in Schweizer Gemeinden und wurde 2005 vom BASPO ins Leben gerufen. Über 200 Gemeinden bieten kostenlose Bewegungsangebote an, bei denen die Bevölkerung Bewegungsminuten für ihre Gemeinde sammelt. Wer sich mehr bewegt, hilft seiner Gemeinde, den Titel der «bewegtesten Gemeinde» zu gewinnen. Alle können mitmachen – jede Minute zählt!
Erstmals ist auch Herznach-Ueken dabei und bietet vom 1. Mai bis 1. Juni ein abwechslungsreiches Bewegungsangebot, darunter einen Postenlauf, Polysport, Zumba, Faustball oder Boccia.
So funktioniert's:
- Teilnahme an kostenlosen Aktivitäten: Die Bewegungsminuten werden vom Veranstalter erfasst.
- Nutzung der App: Mit der «Coop Gemeinde Duell»-App können zusätzliche Minuten erfasst werden, z.B. beim Spazieren, Radfahren oder Wandern.
Möchten Sie auch eine Aktivität anbieten oder haben Sie Fragen? Melden Sie sich bis am 04.04.2025 an vanessa.freiermuth@herznach-ueken.ch oder 062 867 80 80, wir würden uns freuen!
Weitere Infos über das Coop Gemeinde Duell finden Sie unter: coopgemeindeduell.ch/gemeinden/herznach-ueken-26286
Palmenbinden
Der Verein, frauen-Herznach-Ueken, organisiert auch dieses Jahr ein Palmbinden unter fachkundiger Anleitung. Am Samstag, 12. April 2025 von 10.00 – 13.00 Uhr. Infos über den Anlass, sowie Anmeldemöglichkeit finden sie auf der Homepage www.frauen-herznach-ueken.ch.
Anmeldeschluss ist der 6. April 2025.
Auch Palmen, die zu Hause gebunden werden, müssen angemeldet werden. Die Palmen können ab Mittwochnachmittag, 9. April 2025, vor dem roten Schulhaus in Herznach oder beim Werkhof in Ueken abgeholt werden. Bitte bei der Anmeldung angeben, wo die Palme abgeholt werden will. Der Gottesdienst am Palmsonntag, 13.April 2025, findet um 10.00 Uhr in der Pfarreikirche Herznach statt.
Leinenpflicht für Hunde
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hunderassen. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: „Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.“ Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften.