Gemeinde Herznach-Ueken, zur Startseite

Amtliche Publikationen vom 04.07.2024

Amtliche Publikationen vom 04.07.2024

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während Sommerferien;
Während den Sommerferien (8. Juli bis 9. August 2024) gelten für die Gemeindeverwaltung reduzierte Öffnungszeiten. Die Gemeindeverwaltung ist wie folgt geöffnet: Montag bis Freitag: 08.30 bis 11:30 Uhr. Besprechungen ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung selbstverständlich auch in den Sommerferien möglich.

Grundreinigung (Schulhaus 1993 und Turnhalle Herznach)
In der Schulferien-Zeit vom 8. bis 12. Juli 2024 findet im Schulhaus 1993 und in der Turnhalle Herznach die Grundreinigung statt. In dieser Zeit können die Gebäude nicht benützt werden.

Beschlüsse Gemeindeversammlungen Herznach-Ueken
Die Ortsbürgergemeindeversammlung (OBGV) der Gemeinde Herznach-Ueken vom 27.06.2024 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  • Genehmigung des Protokolls OBGV vom 30.11.2023
  • Genehmigung Rechenschaftsbericht 2023 OBGV
  • Genehmigung Jahresrechnung 2023 Ortsbürgergemeinde
  • Genehmigung Kreditabrechnung Waldunterstand Hübstel

Die Einwohnergemeindeversammlung (EGV) der Gemeinde Herznach-Ueken vom 20.06.2024 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  • Genehmigung des Protokolls EGV 30.11.2023
  • Genehmigung Rechenschaftsbericht 2023
  • Genehmigung Jahresrechnung 2023
  • Genehmigung Kreditabrechnung Erschliessung Raistrasse/Jägerweg
  • Genehmigung Kommunaler Finanzierungsentscheid Hauptstrasse K107, Teil Herznach innerorts
  • Genehmigung Teilersatz Wasserleitung K107
  • Genehmigung Verpflichtungskredit kommunale Sauberwasserleitung K107 (GEP-Massnahmen)
  • Genehmigung Verpflichtungskredit Neuerstellung kommunales Sonderbauwerk Regenauslass RA22 (GEP-Massnahmen)
  • Genehmigung ordentliche Einbürgerung Abukhadrah Claudia Juliane
  • Genehmigung ordentliche Einbürgerung Muting Qin

Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses einer Abstimmung eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau einzureichen. Als amtliche Veröffentlichung gilt die Publikation der Beschlüsse im amtlichen Mitteilungsblatt (Neue Fricktaler Zeitung).

Die Beschlüsse beider Gemeindeversammlungen unterstehen dem fakultativen Referendum. Das fakultative Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten während der Referendumsfrist vom 05.07. bis 05.08.2024 ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung wird empfohlen, die Formulierung des Referendumsbegehrens durch die Gemeindekanzlei prüfen zu lassen. Die Einbürgerungsentscheide unterstehen nicht dem fakultativen Referendum.

Baubewilligung
Gesuchsteller: Fa & Ra Immobilien AG, Windisch

Grundeigentümer: Gesuchsteller

Projektverfasser: arch.ilazi, Agron Ilazi, Glattpark-Opfikon

Bauvorhaben: Ausbau von 2 Dachterrassen als Dacheinschnitte

Ort: Unterdorfstrasse 4, Ueken, Parz. Nr. 2239

Ordentliches Verfahren