Gemeinde Herznach-Ueken, zur Startseite

Amtliche Publikationen vom 30.04.2026

Amtliche Publikationen vom 30.04.2026

Personelles
Auf der Gemeindeverwaltung kommt es zu personellen Veränderungen:

Lorena Riner, Sachbearbeiterin Kanzlei, Bau und Finanzen, hat ihre Anstellung per 30. April 2026 gekündigt. Sie wird die Verwaltung in einem reduzierten Pensum noch bis zum 31. Juli 2026 unterstützen. Der Gemeinderat dankt Lorena Riner herzlich für ihren Einsatz zugunsten der Gemeinde Herznach-Ueken und wünscht ihr für die berufliche und private Zukunft alles Gute.

Die Stelle in der Abteilung Finanzen wurde zur Wiederbesetzung ausgeschrieben und konnte zwischenzeitlich mit Maya Zumsteg besetzt werden.

Der Gemeinderat hat beschlossen, während der Vakanz der Abteilung Finanzen auf die Unterstützung von Nelly Schwarz zurückzugreifen. Nelly Schwarz war bereits vor der Fusion Leiterin Finanzen der Gemeinde Ueken.

Auch die Stelle der Stellevertreterin der Bauverwalterin konnte erfreulicherweise mit Melina Grossen besetzt werden. Maya Zumsteg und Melina Grossen werden ihre Tätigkeiten bei der Verwaltung Herznach-Ueken per 1. August 2026 aufnehmen. Wir heissen sie bereits heute herzlich willkommen.

Veranstaltung 08.05.2026, 80-er Party Café Cholm
Der Gemeinderat genehmigt die Veranstaltung, «80-er Party», des Café Cholm, am Freitag, 08.05.2026 von 19.00 – 01.00 Uhr. In diesem Zusammenhang wird auch die Verlängerung der Öffnungszeiten bewilligt.

Veranstaltung Stollenbar Feierabendbier
Der Gemeinderat genehmigt die Veranstaltungen, «Stollenbar Feierabendbier», des Stollenbar-Team Herznach, an folgenden Daten:
- Freitag, 01.05.2026 / 05.06.2026 / 03.07.2026 / 07.08.2026 / 02.10.2026 jeweils von 17.00 – 02.00 Uhr
In diesem Zusammenhang wird auch die Verlängerung der Öffnungszeiten bewilligt.

Vorankündigung Seniorenausflug
Am Dienstag 02.06. wie auch Mittwoch, 10.06.2026 geht es wieder auf die Seniorenreise. Damit möglichst viele Seniorinnen und Senioren daran teilnehmen können, werden wieder zwei Datum angeboten aus denen das passende ausgesucht werden kann. Die Anmeldungen werden in der Woche 19 versandt. Wir freuen uns auf viele teilnehmende Seniorinnen und Senioren.

Drittmeldepflicht für Vermieter und Logisgeber
Wir möchten Vermieter und Logisgebende daran erinnern, dass die Drittmeldepflicht im Register- und Meldegesetz (RMG) des Kantons Aargau klar geregelt ist. Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten bzw. insgesamt 3 Monate innerhalb eines Jahres Logis gewähren, sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden. Meldepflichtig sind auch Wohnungswechsel innerhalb desselben Gebäudes.

Wir bitten die Vermieter und Logisgeber daher, sämtliche künftige Änderungen in ihren Liegenschaften entweder über das Portal Drittmeldung (https://drittmeldung.ch) oder per E-Mail an die gemeindeverwaltung@herznach-ueken.ch zu melden.

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Engagement.