Erfolgreicher Lehrabschluss
Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass Vivien Tögel ihre kaufmännische Ausbildung auf der Gemeinde Herznach-Ueken erfolgreich abgeschlossen hat. Ihre engagierte und professionelle Arbeit wurde von allen Beteiligten sehr geschätzt. Wir begrüssen es sehr, dass Vivien Tögel weiterhin bei uns tätig sein wird – in der Position als stellvertretende Leiterin Soziales. Sie wird ihre neue Rolle mit viel Engagement und Herzblut ausüben. In deiner neuen Position wünschen wir dir viel Freude und Erfolg.
Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung 26. Juni 2025
Die Ortsbürgergemeindeversammlung (OBGV) der Gemeinde Herznach-Ueken vom 26. Juni 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung des Protokolls OBGV 21. November 2024
- Genehmigung Rechenschaftsbericht 2024
- Genehmigung Jahresrechnung 2024
Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses einer Abstimmung eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau einzureichen. Als amtliche Veröffentlichung gilt die Publikation der Beschlüsse im amtlichen Mitteilungsblatt (Neue Fricktaler Zeitung).
Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Das fakultative Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten während der Referendumsfrist vom 11.07.2025 bis 11.08.2025 ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung wird empfohlen, die Formulierung des Referendumsbegehrens durch die Gemeindekanzlei prüfen zu lassen. Die Einbürgerungsentscheide unterstehen nicht dem fakultativen Referendum.
Rückschnitt von Pflanzen und Hecken entlang von öffentlichen Strassen
Entlang von öffentlichen Strassen und Fusswegen sind Bäume, Hecken, Pflanzen und Sträucher soweit zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern. Im Grundsatz gilt: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen. Seitlich hat der Rückschnitt auf die Grundstückgrenze zu erfolgen. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenrand bis auf 2.50 m Höhe, über Strassen bis 4.50 m freigehalten werden. Die Rechtsgrundlagen sind im Baugesetz (§§ 109 bis 111) bzw. in der kantonalen Bauverordnung (§ 42) zu finden. Der Unterhaltsbetrieb wird in den nächsten Tagen und Wochen allen Grundeigentümern, deren Pflanzen nicht auf die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zurückgeschnitten sind, eine Aufforderung in den Briefkasten legen. Die Grundeigentümer sind gebeten, die auf dem Blatt vermerkte Frist einzuhalten. Andernfalls wird der Rückschnitt durch den Unterhaltsbetrieb auf Kosten des Grundeigentümers erfolgen.
Vielen Dank für die Mithilfe. Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen der Unterhaltsbetrieb Herznach-Ueken (Tel. 062 875 74 30) gerne zur Verfügung.
Baubewilligung
Gesuchstellerin und Grundeigentümerin: Martha Renggli, Herznach
Projektverfasser: Lenzin Heizungen AG, Wölflinswil
Bauvorhaben: Ersatz Elektro-Zentralheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe (aussenaufgestellt)
Ort: Chraibelweg 9, Herznach, Parz. Nr. 334
Vereinfachtes Verfahren
Gesuchstellerin und Grundeigentümerin: Veronika Baumann, Herznach
Projektverfasser: Leo Schmid AG, Wittnau
Bauvorhaben: Umbau Küchenfenster zu Terrassentüre und Ersatz Zaun
Ort: Schulstrasse 6, Herznach, Parz. Nr. 300
Vereinfachtes Verfahren
Baugesuche
Gesuchsteller: Thermelio AG, Buchs
Grundeigentümer: Corinne Brack und Benjamin Sutter, Buchs
Projektverfasser: Hönig Architektur GmbH, Küttigen
Bauvorhaben: Neubau terrassiertes MFH
Ort: Sonnhaldenstrasse, Herznach, Parz. Nr. 1059 (neu 2905)
Öffentliche Auflage: 11.07.2025 – 11.08.2025
Gesuchsteller: Yvonne Acklin, Franz Schnetzler, Maja und Andre Acklin, Petra und Jürg Rubin; Herznach
Grundeigentümer: Yvonne Acklin, Franz Schnetzler, Andre Acklin und Petra Rubin; Herznach
Projektverfasser: Jürg Rubin, Rubin Elektrotechnik GmbH
Bauvorhaben: Photovoltaikanlage auf Carport
Ort: Hauptstrasse 65, Herznach, Parz. Nr. 937
Öffentliche Auflage: 11.07.2025 – 11.08.2025
Gesuchsteller: Deinwachs Samuel Reichen, Herznach
Grundeigentümer: Samuel und Sonja Reichen, Herznach
Projektverfasser: Samuel Reichen, Herznach
Bauvorhaben: Anbau unterirdischer Lagerraum
Ort: Sonnhaldenstrasse 3b, Herznach, Parz. Nr. 1058
Öffentliche Auflage: 11.07.2025 – 11.08.2025
Die Baugesuchakten können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken eingesehen werden (Schalteröffnungszeiten oder Voranmeldung). Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Herznach-Ueken, 5027 Herznach, zu richten.