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Amtliche Publikationen vom 24.11.2022

Amtliche Publikationen vom 24.11.2022

Voranzeige Einwohnergemeindeversammlung Herznach
Am Freitag, 16.12.2022, 19.30 Uhr, findet im Gemeindesaal Herznach die letzte Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Herznach statt. Im Vordergrund steht das gemütliche Beisammensein. Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner erhalten eine separate Einladung.

Voranzeige Einwohnergemeindeversammlung Ueken
Am Donnerstag, 15.12.2022, 19.30 Uhr, findet in der Mehrzweckhalle Ueken die letzte Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Ueken statt. Im Vordergrund steht das gemütliche Beisammensein. Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner erhalten eine separate Einladung.

Öffnungszeiten Mariä Empfängnis
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 8. und Freitag, 9. Dezember 2022 den ganzen Tag geschlossen. Am Montag, 12. Dezember 2022 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag.

Beschlüsse Gemeindeversammlung Fusionsgemeinde Herznach-Ueken vom 18.11.2022
Die Ortsbürgergemeindeversammlung der Fusionsgemeinde Herznach-Ueken hat folgende Beschlüsse gefasst:

  • Genehmigung Budget 2023 der Ortsbürgergemeinde

Die Einwohnergemeindeversammlung der Fusionsgemeinde Herznach-Ueken hat folgende Beschlüsse gefasst:

  • Genehmigung Gemeindeordnung
  • Genehmigung Entsorgungsreglement einschliesslich Entsorgungsgebühren ab 2023
  • Genehmigung Gebührenreglement zu den Bau- und Nutzungsordnungen (BNO) mit Baugebühren ab 2023
  • Rückweisung Erschliessungsfinanzierungsreglement mit Anschluss- und Verbrauchsgebühren (Wasser, Abwasser) ab 2023
  • Genehmigung Gemeinderatshonorare ab 2023
  • Genehmigung Budget 2023 mit Steuerfuss 110 %
  • Genehmigung Personalreglement

Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses einer Abstimmung eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau einzureichen. Als amtliche Veröffentlichung gilt die Publikation der Beschlüsse im amtlichen Mitteilungsblatt (Neue Fricktaler Zeitung). 

Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum, mit Ausnahme des Beschlusses über die Rückweisung des Erschliessungsfinanzierungsreglements. Das fakultative Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten während der Referendumsfrist vom 25.11. bis 26.12.2022 ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung wird empfohlen, die Formulierung des Referendumsbegehrens durch die Gemeindekanzlei prüfen zu lassen.