Gemeinde Herznach-Ueken, zur Startseite

Amtliche Publikationen vom 30.07.2026

Amtliche Publikationen vom 30.07.2026

Rechtskraft Beschlüsse Gemeindeversammlung Herznach-Ueken
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlungen der Gemeinde Herznach-Ueken vom 11.06.2026 wurden am 18.06.2026 publiziert und sind am 20.07.2026 rechtskräftig geworden. Die Entscheide über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts sind seit dem 11.06.2026 rechtskräftig. Die Beschlüsse Ortsbürgergemeindeversammlung der Gemeinde Herznach-Ueken vom 25.06.2026 wurden am 30.06.2026 publiziert und sind am 27.07.2026 rechtskräftig geworden. Das Referendum wurde nicht ergriffen.

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Aufgrund der anhaltenden Hitze, Trockenheit und der ausbleibenden ausreichenden Niederschläge hat das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz (Brandschutzgesetz, BSG), ab dem 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot» ausgesprochen. Im gesamten Kantonsgebiet sind somit offene Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Weiter dürfen keine brennenden Raucherwaren oder Zündhölzer weggeworfen werden. Einzig die Verwendung von Elektro- und Gasgrills im «Siedlungsgebiet», eine sachgemässe und vernünftige Anwendung vorausgesetzt, ist zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

1. August-Feier
Um 17.00 Uhr startet beim Schulhaus in Herznach die 1. August-Feier 2026, welche dieses Jahr vom Organisationsteam des Stefansballs organisiert wird.