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Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Kanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 4 «Grosse Waldbrandgefahr»
Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf das Brandschutzgesetz verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In den Siedlungsgebieten ist beim Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.
Die geltenden Verhaltensanweisungen und weitere wichtige Informationen sind dem untenstehenden Merkblatt zu entnehmen. Wir bitten Sie, diese Anweisungen konsequent einzuhalten.

Merkblatt