Gemeinde Herznach-Ueken, zur Startseite

Tagesfamilien & familienergänzende Betreuung

In unserer Gemeinde stehen Ihnen Tagesfamilien und eine Mittagsbetreuung als familienergänzende Tagesstrukturen zur Verfügung. Die Gemeinderäte der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach-Ueken, Oberhof, Oeschgen, Wittnau, Wölflinswil und Zeihen haben gemeinsam ein einheitliches Reglement über die Gemeinde-Beiträge an die familienergänzende Betreuung erarbeitet. Nachdem alle Gemeindeversammlungen dem Reglement zugestimmt haben, trat dieses per 1. August 2018 in Kraft.

Mit der Inkraftsetzung der Reglemente werden die Vorgaben des kantonalen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung umgesetzt, welches die Gemeinden verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern sicherzustellen. Die Wohngemeinde hat sich dabei unabhängig vom Betreuungsort entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten an den Kosten zu beteiligen. Dieses Reglement gilt für Kinder im Vorschulalter.

Ab 01.01.2023 startet das Pilotprojekt für Kindergarten- und Schulkinder, welches sich auf den Fusionsvertrag stützt. Zur Berechnung der Gemeindebeiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung von Kindergarten- und Schulkinder wird die Anspruchsberechnung gemäss der Tarifordnung vom 21.09.2022 erstellt.

Alle Informationen zu den Tagesstrukturen in Herznach-Ueken finden Sie auf der Website der Mittagsbetreuung.

Der Verein «Die Tagesfamilie» setzt sich seit 1990 für eine professionelle, individuelle familienergänzende Kinderbetreuung in qualifizierten Tagesfamilien ein. Wir ermöglichen Eltern eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit einem Betreuungsangebot, welches auf sie zugeschnitten ist.

Unsere Betreuungspersonen in Tagesfamilien sind Angestellte unseres Vereins. Sie profitieren so von umfassenden vertraglichen und finanziellen Regelungen, attraktiven Weiterbildungsangeboten und einem umfassenden Versicherungsschutz. Sie gestalten ihre Arbeitszeiten individuell, Stundenweise, halbtags, ganztags oder bieten einen Mittagstisch an.

Wenn Sie als Eltern einen familiären Betreuungsplatz für Ihr Kind suchen oder als Betreuungsperson Interesse an einer Anstellung in einer Tagesfamilie haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Vermittlerin Ursula Engensperger unter der Nummer 079 915 28 98.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.dietagesfamilie.ch 
 

Wie können die Beiträge geltend gemacht werden?
Die Familien können ihren Anspruch bei der Abteilung Finanzen ihrer Wohngemeinde geltend machen. Vorgängig ist die Rechnung der Betreuungs-Institution zu bezahlen. Der entsprechende Zahlungsnachweis ist vorzulegen. Auszahlungen sind einmal pro Quartal möglich. Auf dem Antragsformular ist zudem die Finanzverwaltung zu ermächtigen, die erforderlichen Steuerdaten beim Steueramt zu erheben. Der entsprechende Gemeindebeitrag wird danach berechnet und der Beitrag direkt an die anspruchsberechtigten Eltern ausgerichtet.