Gemeinde Herznach-Ueken, zur Startseite

Bauverwaltung

Die Bauverwaltung ist für die Abwicklung und Beurteilung von Baugesuchen sowie die Durchführung von Baukontrollen zuständig und berät Sie gerne bei baurechtlichen Fragen.

Baubewilligungspflicht

Die Neuerstellung, Umgestaltung, Erweiterung, Zweckänderung und Beseitigung von Bauten und Anlagen ist grundsätzlich baubewilligungspflichtig. In § 49 der Kantonalen Bauverordnung wird abschliessend geregelt, welche Bauten und Anlagen von der Baubewilligungspflicht ausgenommen sind.

Baubewilligungsverfahren

Ordentliches Verfahren

Baugesuche sind primär über die online Plattform DIBA einzureichen (ab 01.04.2026 möglich). Zusätzlich sind zwei Plansätze physisch einzureichen. Eine gänzlich physische Einreichung mit dem Baugesuchformular ist weiter möglich, kann aber zu einer Verzögerung im Prozess führen.

Nach erfolgter formeller und materieller Prüfung wird das Baugesuch öffentlich ausgeschrieben und während 30 Tagen zur Einsichtnahme auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist können Einwendungen gegen das Bauvorhaben eingereicht werden. Allfällige Einwendungen werden zusammen mit dem Gemeinderatsentscheid über das Baugesuch (Baubewilligung oder Abweisung) abgehandelt.

Sofern bei der Gesucheinreichung alle Unterlagen vollständig und bewilligungsfähig vorliegen, ist mit einer Bearbeitungsdauer von rund 3 Monaten zu rechnen. Sind weitere Amtsstellen wie z.B. die Abteilung für Baubewilligungen des Kantons Aargau in das Baugesuch involviert, beansprucht der Baugesuchprozess deutlich mehr Zeit.

Vereinfachtes Verfahren

Im vereinfachten Verfahren können namentlich Klein- und Anbauten innerhalb der Bauzone sowie Aussenwärmedämmungen zur Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Bauten und Anlagen (innerhalb der Bauzone, ausserhalb der Dorfkernzone) beurteilt werden.

Beim vereinfachten Verfahren entfällt die 30-tägige Auflagefrist; die angrenzenden Grundstückeigentümer müssen aber ihre Zustimmung zum Bauvorhaben erteilen (Beilage zum Baugesuch). Auf die einzureichenden Planunterlagen hat die Durchführung des vereinfachten Verfahrens keinen Einfluss. In der Regel ist mit einer Bearbeitungsdauer von rund 2 Monaten zu rechnen.

Kontakt

Bauverwaltung Herznach-Ueken
Schulstrasse 9
5027 Herznach

062 867 80 80 gemeindeverwaltung@herznach-ueken.ch

Baugesuch online einreichen

Baugesuche können ab dem 1. April 2026 online eingereicht und medienbruchfrei bearbeitet werden.

Mitarbeiter

Patricia Winter

Patricia Winter

Leiterin Bauverwaltung
Anwesend: Montag und Mittwoch
062 867 80 80
patricia.winter@herznach-ueken.ch
 

Pia Bürgi

Pia Bürgi

Gemeindeschreiberin /
Stv. Leiterin Bauverwaltung
Anwesend: Montag-Freitag

062 867 80 80
pia.buergi@herznach-ueken.ch

Lorena Riner

Lorena Riner

Mitarbeiterin Verwaltung

062 867 80 80
lorena.riner@herznach-ueken.ch

Reglemente

Stichwortsuche:

Themenfelder:

Online-Dienste

Stichwortsuche:

Themenfelder:

Anschlussgesuche sind an die AEW Energie AG Regional-Center Rheinfelden (rheinfelden@aew.ch) einzureichen.

Download