Patricia Winter
Leiterin Bauverwaltung
Anwesend: Montag und Mittwoch
062 867 80 80
patricia.winter@herznach-ueken.ch
Die Bauverwaltung ist für die Abwicklung und Beurteilung von Baugesuchen sowie die Durchführung von Baukontrollen zuständig und berät Sie gerne bei baurechtlichen Fragen.
Baubewilligungspflicht
Die Neuerstellung, Umgestaltung, Erweiterung, Zweckänderung und Beseitigung von Bauten und Anlagen ist grundsätzlich baubewilligungspflichtig. In § 49 der Kantonalen Bauverordnung wird abschliessend geregelt, welche Bauten und Anlagen von der Baubewilligungspflicht ausgenommen sind.
Baubewilligungsverfahren
Ordentliches Verfahren
Baugesuche sind primär über die online Plattform DIBA einzureichen (ab 01.04.2026 möglich). Zusätzlich sind zwei Plansätze physisch einzureichen. Eine gänzlich physische Einreichung mit dem Baugesuchformular ist weiter möglich, kann aber zu einer Verzögerung im Prozess führen.
Nach erfolgter formeller und materieller Prüfung wird das Baugesuch öffentlich ausgeschrieben und während 30 Tagen zur Einsichtnahme auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist können Einwendungen gegen das Bauvorhaben eingereicht werden. Allfällige Einwendungen werden zusammen mit dem Gemeinderatsentscheid über das Baugesuch (Baubewilligung oder Abweisung) abgehandelt.
Sofern bei der Gesucheinreichung alle Unterlagen vollständig und bewilligungsfähig vorliegen, ist mit einer Bearbeitungsdauer von rund 3 Monaten zu rechnen. Sind weitere Amtsstellen wie z.B. die Abteilung für Baubewilligungen des Kantons Aargau in das Baugesuch involviert, beansprucht der Baugesuchprozess deutlich mehr Zeit.
Vereinfachtes Verfahren
Im vereinfachten Verfahren können namentlich Klein- und Anbauten innerhalb der Bauzone sowie Aussenwärmedämmungen zur Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Bauten und Anlagen (innerhalb der Bauzone, ausserhalb der Dorfkernzone) beurteilt werden.
Beim vereinfachten Verfahren entfällt die 30-tägige Auflagefrist; die angrenzenden Grundstückeigentümer müssen aber ihre Zustimmung zum Bauvorhaben erteilen (Beilage zum Baugesuch). Auf die einzureichenden Planunterlagen hat die Durchführung des vereinfachten Verfahrens keinen Einfluss. In der Regel ist mit einer Bearbeitungsdauer von rund 2 Monaten zu rechnen.
Bauverwaltung Herznach-Ueken
Schulstrasse 9
5027 Herznach
Baugesuche können ab dem 1. April 2026 online eingereicht und medienbruchfrei bearbeitet werden.

Patricia Winter
Leiterin Bauverwaltung
Anwesend: Montag und Mittwoch
062 867 80 80
patricia.winter@herznach-ueken.ch

Pia Bürgi
Gemeindeschreiberin /
Stv. Leiterin Bauverwaltung
Anwesend: Montag-Freitag

Brem Geomatik (Bezirksgeometer)
Abteilung für Baubewilligungen - Kanton
Die AGV - Brandschutzbewilligung Kantonal
Die AGV – Hochwasserschutznachweis
Die AGV - Anmeldung Bauzeitversicherung
Konformitätserklärung Erdbebengerechte Bauweise
KSL Ingenieure AG, Prüfung Liegenschafsentwässerung
Stichwortsuche:
Anschlussgesuche sind an die AEW Energie AG Regional-Center Rheinfelden (rheinfelden@aew.ch) einzureichen.