Gemeinde Herznach-Ueken, zur Startseite

Bauverwaltung

Die Bauverwaltung ist für die Abwicklung und Beurteilung von Baugesuchen sowie die Durchführung von Baukontrollen zuständig und berät Sie gerne bei baurechtlichen Fragen.

Baubewilligungspflicht

Die Neuerstellung, Umgestaltung, Erweiterung, Zweckänderung und Beseitigung von Bauten und Anlagen ist grundsätzlich baubewilligungspflichtig. In § 49 der Kantonalen Bauverordnung wird abschliessend geregelt, welche Bauten und Anlagen von der Baubewilligungspflicht ausgenommen sind.

Baubewilligungsverfahren

Baugesuche sind primär über die Online-Plattform eBau einzureichen. Eine physische Einreichung mit Baugesuchformular (zweifache Ausführung) ist ebenfalls möglich, kann aber zu Verzögerungen im Prozess führen.

Ordentliches Verfahren

Nach erfolgter formeller und materieller Prüfung wird das Baugesuch öffentlich ausgeschrieben und während 30 Tagen zur Einsichtnahme auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist können Einwendungen gegen das Bauvorhaben eingereicht werden. Allfällige Einwendungen werden zusammen mit dem Gemeinderatsentscheid über das Baugesuch (Baubewilligung oder Abweisung) abgehandelt.

Sofern bei der Gesucheinreichung alle Unterlagen vollständig und bewilligungsfähig vorliegen, ist mit einer Bearbeitungsdauer von rund 3 Monaten zu rechnen. Sind weitere Amtsstellen wie z.B. die Abteilung für Baubewilligungen des Kantons Aargau in das Baugesuch involviert, beansprucht der Baugesuchprozess deutlich mehr Zeit.

Vereinfachtes Verfahren

Im vereinfachten Verfahren können namentlich Klein- und Anbauten innerhalb der Bauzone sowie Aussenwärmedämmungen zur Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Bauten und Anlagen (innerhalb der Bauzone, ausserhalb der Dorfkernzone) beurteilt werden.

Beim vereinfachten Verfahren entfällt die 30-tägige Auflagefrist; die angrenzenden Grundstückeigentümer müssen aber ihre Zustimmung zum Bauvorhaben erteilen (Beilage zum Baugesuch). Auf die einzureichenden Planunterlagen hat die Durchführung des vereinfachten Verfahrens keinen Einfluss. In der Regel ist mit einer Bearbeitungsdauer von rund 2 Monaten zu rechnen.

Kontakt

Bauverwaltung Herznach-Ueken
Schulstrasse 9
5027 Herznach

062 867 80 80
bauverwaltung@herznach-ueken.ch

Baugesuch online einreichen

https://ebauportal.ag.ch/

Mitarbeiter

Patricia Winter

Patricia Winter

Leiterin Bauverwaltung
Anwesend: i.d.R. Montag und Donnerstag

062 867 80 80
patricia.winter@herznach-ueken.ch

Melina Grossen

Melina Grossen

Stv. Leiterin Bauverwaltung
Anwesend: i.d.R. Donnerstag und Freitagmorgen

062 867 80 80
melina.grossen@herznach-ueken.ch

Online-Dienste

Stichwortsuche:

Themenfelder:

Mit folgendem Link können Sie ab dem 01.04.2026 Ihr Baugesuch online einreichen:

https://ebauportal.ag.ch/

Anschlussgesuche sind an die AEW Energie AG Regional-Center Rheinfelden (rheinfelden@aew.ch) einzureichen.

Download