Zweigstelle SVA

Informationen über die SVA Aargau sowie diverse Formulare finden Sie auf der SVA Homepage.

 

Kontakt

Gemeindezweigstelle SVA Herznach-Ueken
Schulstrasse 9
5027 Herznach

062 867 80 80
gemeindeverwaltung@herznach-ueken.ch

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Die ordentliche Altersrente erhalten Frauen und Männer mit 65 Jahren (ausgenommen Übergangsfrist). Sie kann um ein oder zwei Jahre vorbezogen oder um höchstens fünf Jahre aufgeschoben werden. Die Rentenzahlung beginnt im Monat nach dem Geburtstag. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter SVA Aargau. Unter der gleichen Adresse können Sie auch alle Anmeldeformulare und Merkblätter herunterladen und ausfüllen.

Anmeldung
Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Die gleiche Frist empfiehlt sich bei einem Vorbezug. Ein Aufschub muss innerhalb eines Jahres seit Beginn der Rentenberechtigung erklärt werden. Die für die Anmeldung notwendigen Formulare sind bei den Ausgleichskassen und Gemeindezweigstelle SVA erhältlich.

Für ergänzende Auskünfte steht die SVA-Zweigstelle der Gemeinde gerne zur Verfügung. 

Dokument Altersrenten und Hilflosenentschädigung der AHV.

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo Renten und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Auf EL besteht ein rechtlicher Anspruch, sie runden zusammen mit der AHV und der IV die finanzielle Grundversorgung ab.

Detaillierte Informationen erhalten Sie unter sva Aargau. Unter der gleichen Adresse können Sie auch das Anmeldeformulare herunterladen und ausfüllen. Das ausgefüllte und mit den erforderlichen Unterlagen ergänzte Formular muss auf der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Herznach-Ueken abgegeben werden. 

Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen die AHV-Zweigstelle, zu den üblichen Öffnungszeiten, gerne zur Verfügung. Bereitet Ihnen das Ausfüllen des Anmeldeformulars Mühe, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich.

Für eine provisorische Berechnung Ihres Anspruches steht Ihnen auch eine kostenlose Dienstleistung der Pro Senectute zur Verfügung. Diese Berechnungstabelle gilt nur für Versicherte, die zu Hause wohnen. Wenn Sie in einem Heim wohnen, wenden Sie sich bitte an die Heimleitung. Diese kann Sie über die Ergänzungsleistungen informieren.
 

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Alle Merkblätter und Formulare können direkt auf der Homepage der SVA Aargau heruntergeladen werden.

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