Abstimmungen & Wahlen

Die Gemeindekanzlei bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und ist für den Versand der Abstimmungsunterlagen an die Stimmberechtigten verantwortlich. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 21. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt, unter Aktuelles veröffentlicht und in der Zeitung publiziert.

 

Bedingungen und Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis einmal verlieren sollten, können Sie – VOR der Abstimmung oder Wahl – ein Duplikat des Stimmausweises bei der Gemeinde verlangen. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.

Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • Sie ein anderes als das offizielle Antwortkuvert verwenden
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben
  • Sie die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettel-Kuvert legen
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
  • Ihr Stimm-Kuvert zu spät eintrifft

Urnenöffnungszeiten

Urnenstandort: Gemeindehaus Herznach
Briefkasten für briefliche Abstimmung: Gemeindehaus Herznach und Gemeindehaus Ueken
Öffnungszeiten für persönliche Urnenabstimmung: Sonntag: 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr

Kontakt

Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken
Schulstrasse 9
5027 Herznach

062 867 80 80

gemeindeverwaltung@herznach-ueken.ch